js-auto.de
|
| Garantie und (k)ein Ende Gute Nachricht aus Brüssel für unabhängige Werkstätten: Hersteller/Importeure dürfen Garantiearbeiten nicht auf offizielle Servicepartner beschränken. Die EU-Kommission bescheinigt den Freien Werkstätten, dass sie innerhalb der Garantiefrist Fahrzeuge instandsetzen und warten dürfen - falls dies fehlerfrei geschieht. ZDK fasst zusammen. Die monatelangen Diskussionen um die Auslegung der Leitlinie 37 zur Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die nach zwölfmonatiger Übergangsfrist am 1. Oktober nunmehr endgültig in Kraft tritt, haben ein Ende. Dies meldet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn. In einer Stellungnahme der Generaldirektion Wettbewerb aus Brüssel heißt es: "Wenn der Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums des Herstellers von einer unabhängigen Werkstatt instand setzten oder warten lässt, kann die Gewährleistung verloren gehen, falls die durchgeführten Arbeiten fehlerhaft sind. Eine allgemeine Verpflichtung zur Wartung oder Instandsetzung des Autos innerhalb des zugelassenen Netzes während eines solchen Zeitraums würde jedoch die Verbraucher ihres Rechts berauben, sich für die Wartung oder Instandsetzung ihres Fahrzeuges in einer unabhängigen Werkstatt zu entscheiden, und würde diese Werkstätten insbesondere im Fall einer "erweiterten Gewährleistung" an einem wirksamen Wettbewerb mit dem zugelassenen Netz hindern". Dass die Gewährleistung bei fehlerhafter Reparatur verloren geht ist u. E. selbstverständlich. Das ist bei |
||